Paragraph 21 Absatz 1a StVO

19. Oct 2009 - Verkehrs-Reporter.Net

Tipps für Kindersicherheit im Auto und auf dem Fahrrad. Foto: Britax Römer/News-Reporter.NET
 

„Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind ...“

Das tägliche Straßenbild sieht oft anders aus, sprich, bei einigen Eltern und Fahrzeuglenkern hat sich wieder der Schlendrian eingeschlichen und sie kutschieren ihren Nachwuchs sorglos und ungesichert im Auto durch den Verkehr. Manchmal sogar aus Unwissenheit. Aus diesem Grund hat Britax Roemer ein hilfreiches Merkheft herausgegeben, das über die Sicherheit von Kindern in Pkws umfassende Auskünfte gibt, worauf beim Kauf von Auto-Kindersitzen zu achten ist und welches System infrage kommen kann.

Seit drei Jahren ist die Verwendung von Sicherheitsgurten und Kinder-Rückhaltsystemen in allen Arten von Fahrzeugen europaweit zwingend vorgeschrieben (Richtlinie 2003/20/EG). Die obligatorische Verwendung von Auto-Kindersitzen für Kinder in der EU gilt in den meisten Fällen bis zu einer Größe von 1,35 m oder 1,50 m. Die Altersgrenzen sind in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich geregelt, heißt es in dem Merkheft, das kurz und bündig in einer Übersichtstafel über die derzeitigen Vorschriften in einigen Ländern Europas informiert. Hilfreich ist es auch, sich vor Reisen in der EU bei den zuständigen Stellen des jeweiligen Landes zu erkundigen, denn Vorschriften können sich ändern. Wer sich in Deutschland z.B. nicht an die Regeln hält und das Kind nicht sichert, den erwartet ein Regelsatz von 40 € und ein Punkt in Flensburg. Ist das Kind nicht richtig gesichert, werden 30 € fällig. Außerdem: Eltern, die ihre Kinder nicht oder nicht richtig sichern, verstoßen gegen die Sorgfaltspflicht. Auch bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall müssen sie bei Schadensersatzansprüchen mit finanziellen Nachteilen rechnen. Da lohnt es sich, die Lektüre kostenlos anzufordern unter www.britax-roemer.eu oder per Email unter service.de@britax.com.(News-Reporter.NET/H. Scheuregger)

 
 
 

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